Links

Hier finden Sie Gesetze, Richtlinien, Standesregeln, Musterverträge und weitere wichtige Informationen zur 24-Stunden-Betreuung

Informationen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

Beschreibung Link

Grundsätzliches und weitere allgemeine Informationen sowie Links (z.B. Merkblätter "Was dürfen Personenbetreuer/innen tun?")

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Broschüre des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die 24-Stunden-Betreuung Link
Broschüre des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die abzuschließenden Verträge Link

Weitere Informationen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung und Antragsformular

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Richtlinie des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung

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Informationen der Wirtschaftskammer:

Beschreibung Link

Umfassende Informationen seitens der Wirtschaftskammer

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Musterverträge Link

Allgemeine Informationen 

Beschreibung Link

Informationen auf help.gv.at

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ÖQZ-24 Informationsbroschüre

Plattform Personenbetreuung / Unsere 9 Punkte für eine sichere und faire Personenbetreuung

Gewerberecht

Beschreibung Link
Gewerbeordnung 1994 in der geltenden Fassung, siehe §§ 159-161 Link

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und
Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung BGBl. II Nr. 397/2015

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168. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, über Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung 1. September 2024

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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standes- und Ausübungsregeln
für Leistungen der Personenbetreuung, BGBl. II Nr. 278/2007
Link
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen, die Gewerbetreibende,
die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder
Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben
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