Die Zertifizierung ist keine behördliche Kontrolle sondern ein freiwilliges Unterziehen einer externen Qualitätsüberprüfung zu einem Stichtag. Das spezielle im ÖQZ-24 ist, dass nicht nur die Übereinstimmung der Tätigkeit der Agentur mit den Richtlinien des Sozialministeriums festgestellt wird, sondern sich die Agentur auf den Weg der Einführung eines kontinuierlichen Prozesses der Qualitätsverbesserung macht.
Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems soll mithelfen die eigenen Leistungen und Prozesse permanent zu reflektieren und weiter zu entwickeln.