Der „Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen“ prüft die Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Der Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zur Schaffung der größtmöglichen individuellen Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen zu leisten. Zu diesem Zweck unterstützt der Verein auch die weitere Entwicklung und Umsetzung eines österreichweit einheitlichen branchenspezifischen Fremdbewertungsverfahrens zur objektivierten Bewertung der Qualität der Leistungserbringung. Die Abwicklung dieses Fremdbewertungsverfahrens erfolgt ausschließlich durch branchenkundige und im Verfahren speziell ausgebildete Personen.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Verein darf ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen.